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BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 65.77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (24)
- BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern
Unter dem Begriff "Wohnung der Eltern" im Ausbildungsförderungsrecht sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, unabhängig davon, ob sie willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen, oder ob zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern noch ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (BVerwGE 74, 260 ff.; Urteil des Senats vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - ).Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich offengelassen, ob dieser Begriff auch darin zu bejahen wäre, wenn die Eltern aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit haben, über ihre Wohnverhältnisse frei zu bestimmen, wie beim Aufenthalt in einem Pflegeheim oder in einer vergleichbaren Lage (Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - ), und wenn das Wohnen des Auszubildenden bei seinen Eltern an solchen oder anderen rechtlichen Hindernissen, wie sie in Tz. 12.2.6 BAföGVwV seit ihrer Fassung vom 31. Juli 1980 (GMBl. S. 358) angeführt sind, scheitert (BVerwGE 74, 260 ).
- BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84
Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige …
Dabei ist, wie das Berufungsgericht ebenfalls nicht verkannt hat, mit "Eltern" auch ein Elternteil gemeint, wenn der andere Elternteil, wie im vorliegenden Fall der Vater der Klägerin, verstorben ist (BVerwG, Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 -). - BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 13.81
Wohnen bei den Eltern - Erreichbarkeit einer entsprechenden zumutbaren …
Das Gesetz knüpft damit als Ausgangspunkt für die hier maßgebende Regelung an den typischen Sachverhalt an, daß die Eltern ihren Kindern regelmäßig in den Räumen Unterkunft gewähren, die ihnen selbst als Wohnung zur Verfügung stehen (vgl. Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - [Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 9]).Die im Urteil des Senats vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - offengelassene, vom Berufungsgericht bejahte Frage, ob die Rechtslage dann anders zu beurteilen ist, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern oder, wenn die Eltern geschieden sind, zwischen dem Auszubildenden und den Elternteilen nicht mehr besteht, bedarf auch im vorliegenden Falle nach den - wie noch dargelegt werden wird - durch die Bezugnahme auf die Akten der Beklagten und des Verwaltungsgerichts getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts keiner abschließenden Entscheidung.
- BVerwG, 12.06.1985 - 5 B 159.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das ist unabhängig davon, ob die Eltern tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen (Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - ; Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - zum selben Begriff in § 68 Abs. 2 Nr. 3 a BAföG Fassung 1974).Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt betont hat, soll diese Vorschrift sicherstellen, daß nur dann erhöhte Förderungsleistungen erbracht werden, wenn der Auszubildende ausschließlich aus Gründen, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht ist (Urteil vom 15. November 1979 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
Grundsätzliche Bedeutung gibt dem Rechtsstreit auch nicht die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1979 (a.a.O.) offengelassene Frage, ob in den Fällen, in denen die Eltern ihre Kinder nicht in ihre Wohnung aufnehmen können, die Rechtslage anders zu beurteilen ist, wenn die Eltern aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit haben, über ihre Wohnverhältnisse frei zu bestimmen.
- BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige …
So entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß bei einer auswärtigen Unterbringung von Schülern erhöhte Förderungsleistungen nach § 12 Abs. 2 BAföG nur dann zu erbringen sind, wenn der Schüler ausschließlich aus Gründen, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht wird (Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - [Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 9 mit weiteren-Nachweisen]). - BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen
Sofern aus derartigen Gründen der Auszubildende nicht mit seinen Eltern zusammenleben kann, ist Abhilfe nicht durch Mittel der Ausbildungsförderung zu schaffen (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 -und vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>). - BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 86.85
Bafög - Ausbildungsförderung - Schüler - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte
Sofern aus derartigen Gründen der Auszubildende nicht mit seinen Eltern zusammenleben kann, ist Abhilfe nicht durch Mittel der Ausbildungsförderung zu schaffen (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 -und vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>). - BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 73.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
Sofern aus derartigen Gründen der Auszubildende nicht mit seinen Eltern zusammenleben kann, ist Abhilfe nicht durch Mittel der Ausbildungsförderung zu schaffen (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 -und vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>). - BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 80.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …
Sofern aus derartigen Gründen der Auszubildende nicht mit seinen Eltern zusammenleben kann, ist Abhilfe nicht durch Mittel der Ausbildungsförderung zu schaffen (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 -und vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>). - BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 77.85
Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …
Sofern aus derartigen Gründen der Auszubildende nicht mit seinen Eltern zusammenleben kann, ist Abhilfe nicht durch Mittel der Ausbildungsförderung zu schaffen (vgl. - jeweils mit weiteren Nachweisen - Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 -und vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - FamRZ 1984, 214/215>). - BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 72.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 75.85
Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 85.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 79.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 83.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 78.85
Frage, ob der Besuch einer Fachschulklasse nach dem …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 81.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 82.85
Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …
- BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 76.84
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungesetz (BAföG) für Schüler …
- BVerwG, 23.11.1983 - 5 B 121.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BVerwG, 08.01.1981 - 5 B 85.80
Bestehen einer Eltern-Kind-Beziehung bei Verweis des Auszubildenden auf den …
- VG Stuttgart, 14.02.2008 - 11 K 347/07
Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe unter Einschluss eines erhöhten Bedarfs …
- VG Stuttgart, 19.12.2011 - 11 K 2020/11
Ausbildungsförderung für Besuch des Gymnasiums
- VG Aachen, 07.06.2010 - 5 K 2268/09
Kein Anspruch einer allein wohnenden Schülerin auf BAföG-Leistungen